Einwanderungs- und Ausländerrecht

Als Anwaltskanzlei auf Mallorca mit internationalem Profil wissen wir von Marga March Studio Legal, dass die Bedürfnisse von ausländischen Mandanten nicht auf Rechtsberatung beschränkt sind, sondern oft Dokumente benötigen, bevor sie sich in Spanien niederlassen.

Dienstleistungen

Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren, Unternehmen, hochqualifiziertes Fachpersonal, Forscher und wegen innerbetrieblicher Transfers.

In Spanien investieren und ein Unternehmen gründen: Um eine größere Investition in Spanien zu tätigen, können Sie von der besonderen Wohnsitzregelung für Investoren und Unternehmer profitieren, sofern die Investition den geforderten Mindestbeträgen entspricht:
· Investments in Finanzanlagen (1 Mio. €)
· Investments in Immobilien (500.000 €)
· Investment in ein Unternehmensprojekt in Spanien (kein Mindestwert)
Diese Art von Aufenthaltserlabunis wird „Golden Visa“ genannt, da einer der Hauptanreize die Möglichkeit ist, in Spanien zu arbeiten und zu leben und sogar Familienmitglieder einschließt, darüber hinaus ist die Bearbeitungszeit relativ kurz (zwischen zehn und 20 Arbeitstagen) und es ist kein Erwerb eines Steuerwohnsitzes in Spanien erforderlich.
· Langfristige Aufenthaltserlaubnis
· Befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Angestellte und Selbstständige
· Aufenthaltserlaubnis durch Familienzusammenführung
· Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbszweck
· Permiso de residencia por arraigo (zu Deutsch etwa: „Aufenthaltserlaubnis durch Abstammungsverhältnisse“)
· Erlangung der Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz: Ausländische Bürger müssen rechtlich und ununterbrochen für zehn Jahre in Spanien leben. Es gibt Fälle, in denen sich dieser Zeitraum verkürzt:
· Fünf Jahre für diejenigen, die Flüchtlingsstatus erwerben.
· Zwei Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorra, der Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal oder sephardischer Länder.
· Ein Jahr für Personen, die auf spanischem Staatsgebiet geboren wurden; mindestens ein Jahr mit einem spanischen Staatsbürger/einer spanischen Staatsbürgerin verheiratet sind; Witwer/Witwe eines spanischen Staatsangehörigen/einer spanischen Staatsangehörigen sind; außerhalb Spaniens mit einem Vater oder einer Mutter, einem Großvater oder einer Großmutter geboren wurden, sofern diese ursprünglich Spanier waren.
 · Staatsangehörigkeit durch sephardische Herkunft
 · Wahl der Staatsangehörigkeit

· Aufenthaltserlaubnis für das Studium
· Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für das Studium
· Wohnsitzgenehmigung für Studenten bei der Arbeitssuche
· Ausländerregister für EU-Bürger (Registro de ciudadanos comunitarios): Bürger der Europäischen Union, des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, die sich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten auf spanischem Staatsgebiet aufhalten, sind verpflichtet, sich ins zentrale Ausländerregister eintragen zu lassen.
· Dauerhafte Wohnsitzbescheinigung (Certificado de residencia permanente)
· Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern (Tarjeta de residencia para familiar de ciudadano de la UE)
· Beantragung der Ausländeridentifikationsnummer (Número de identificación de extranjero; kurz: NIE)
· Beantragung des Ausländeridentifikationsausweises (Tarjeta de identificación de extranjero; kurz: TIE)
· Bescheinigung über Residenten- oder Nicht-Residenten-Status
· Eingemeindung (Empadronamiento)
· Mitteilung über Wohnsitzwechsel
· Aufenthaltsverlängerung
· Visa
· Legalisierung und Übersetzung von Dokumenten

Weitere Fachgebiete

Zivilrecht

Handelsrecht

Immobilienrecht

Familienrecht

Steuerrecht

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